Hundeführerschein / Sachkunde / Leinenbefreiung Berlin

HUNDEFÜHRERSCHEIN

„Es gibt keine Freiheit ohne gegenseitiges Verständnis“

Albert Camus

Als Sachverständige nach §10 Abs. 3 Hundegesetz bin ich berechtigt Ihnen die Sachkundeprüfung abzunehmen und Ihnen die entsprechende Bescheinigung auszustellen. Diese können sie Ihrem  Veterinäramt vorlegen um die Sachkundebescheinigung zu erhalten. Den sogenannten Hundeführerschein Berlin.

Bei Fragen zu den Voraussetzungen oder zur Anmeldung zum Ablegen der Sachkundeprüfung kontaktieren Sie mich gerne!

Wozu brauche ich den Hundeführerschein?

Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Hundegesetz in Berlin. Neben weiteren Änderungen ist es, anders als zuvor, nicht mehr einfach gestattet den Hund auf öffentlichen Wegen abzuleinen. Auch zum Führen eines Listenhundes ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich. Für das Halten eines Hundes der zugehörigen Rassen ist zusätzlich ein Wesenstest für das Tier erforderlich.

Wie erhalte ich den Hundeführerschein Berlin bzw. die Sachkundebescheinigung?

Nach dem Berliner Hundegesetz kann jeder Halter eines Hundes seine Kenntnisse und Fähigkeiten über sichere und tierschutzgerechte Haltung, Sozialverhalten, art- und rassetypische Eigenschaften, Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie über Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden in einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung nachweisen.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung sind aus dem folgenden Fragenkatalog zu den Themengebieten jeweils 6 (insgesamt 30) Fragen anhand der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zu beantworten.

  • Allgemeines, Lernverhalten, Erziehung
  • Hundeverhalten und Körpersprache
  • Umgang mit Kindern
  • Verhalten in der Öffentlichkeit
  • Hundegesetz Berlin, Rechtliches und Tierschutz
Gehorsamsprüfung

Die Gehorsamsprüfung besteht aus den verschiedenen Gehorsamsübungen. Die Gehorsamsübungen sind in ablenkungsarmer und ablenkungsreicherer Umgebung sowie auf einem typischen städtischen Spaziergang zu absolvieren. Einige Situationen können teilweise durch bisher unbekannte Hilfspersonen und bisher unbekannte andere Hunde gestellt werden, insgesamt soll jedoch das übliche Verhalten in Alltagssituationen im Vordergrund stehen.

Voraussetzungen

Um die theoretische und praktische Sachkunde ablegen zu können, müssen einige Vorrausetzungen erfüllt sein bzw. Unterlagen vorliegen:

Das benötigen Sie:

  • Personalausweis
  • gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
  • der Hund sollte mindestens 12 Monate alt sein

Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:

  • festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
  • Brustgeschirr ohne Zugwirkung unter den Achseln
  • Leine
  • Pfeife
Weitere Informationen

Fragen und Antworten zur theoretischen Prüfung – Hier

Fragen und Antworten zur Hundeverordnung – FAQ – Hier

Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes – Hier

Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin – Hier

Preise

Prüfungpraktisch70€
Prüfungtheoretisch35€

Somit erhalten Sie die Leinenbefreiung Berlin. Mit der Leinenbefreiung Berlin dürfen Sie ihren Hund ohne Leine an bestimmten Orten Berlins führen.